Schreckgespenst Feinstaub

Schreckgespenst Feinstaub

Feinstaub kann eine Gefahr am Arbeitsplatz darstellen. Deshalb haben die zuständigen Behörden und Verbände (in erster Linie das Bundesarbeitsministerium und die Berufsgenossenschaften) Grenzwerte festgelegt.



Nach Untersuchungen des Ausschusses für Gefahrstoffe sind mehrere Millionen Beschäftigte aus fast allen Branchen von Feinstaub betroffen. Bei etwa 500.000 von ihnen besteht die Möglichkeit, dass sie Konzentrationen von über 3 mg/m3 ausgesetzt sind (3 mg/m3 entsprechen 3000 μg/m3). Das ist der in den Technischen Richtlinien Gefahrstoffe (TRGS 900, Januar 2006) festgelegte Grenzwert für A-Staub (alveolengängiger Staub, dies entspricht der Staubfraktion PM 2,5), der an Arbeitsplätzen im Schichtmittelwert nicht überschritten werden sollte. Bis zu 2-fache Spitzenbelastungen sind zusätzlich erlaubt.

Für einatembaren E-Staub gilt gar ein zulässiger Grenzwert von 10.000 μg/m3 (E-Staub entspricht der Staubklasse PM 10).

Red.