Tabakbevorratung

Tabakbevorratung

Letzte Gelegenheit: Tabak ohne Schockbilder

Am 20. Mai endet die Abverkaufsfrist für Tabakwaren von vor der TPD2. Das heißt: Noch knapp vier Wochen lang dürfen Tabakhändler Zigaretten, losen Tabak und Zigarren verkaufen, die nicht den Vorschriften der novellierten EU-Tabakproduktrichlinie entsprechen, also vorher hergestellt wurden.

Die neue TPD war am 20. Mai 2016 in Kraft getreten; nach dem Übergangszeitraum, der in Kürze also abläuft, besteht eine EU-weite Prohibition für diese Produkte.
Wer also noch die vertrauten Waren – ohne Ekelbilder und eventuelle Geschmacksveränderung – erwerben möchte, muss in den nächsten Wochen nach Resten suchen, die bei Einzelhändlern noch vorrätig sein könnten. Ein Jahr nach Produktion sind bei Dreh- und Stopftabak nennenswerte Qualitätseinbußen zu befürchten – bei halbwegs vernünftig gelagerten fertigen Zigaretten hingegen nicht – siehe unsere Hinweise zur Tabakbevorratung. Nicht zu vergessen Zigarren und Zigarillos – die oft lange und gut gelagert werden von den Fachhändlern, welche aber bald auf ihren Restbeständen sitzen bleiben, weil sie sie nicht mehr verkaufen dürfen.

Die Eingriffe in den Tabakmarkt gestalten sich seit langem so gravierend, dass auch Rabatt- und Schlussverkaufsaktionen – eigentlich Standard im Einzelhandel – untersagt sind. Also: bis zum 20. Mai zulangen, soweit der Vorrat reicht.

Immerhin gestattet der moralisch und politisch längst bankrotte EU-Moloch noch den Verkauf von Mentholzigaretten bis zum Jahre 2020. Wie gnädig.

Red.