keine Grenzwerte? Ein Nachtrag zur Gefahrstofftabelle (http://www.passiv-rauchen.de/Gefahrstofftabelle.htm )
Da war doch jüngst eine gewisse Sabine Bätzing, die mich auf einen gewissen Dietrich Hoffmann et al. (veröffentlicht July 2001) hingewiesen hat.
Hoffmann et al. berichten hier unter dem Titel „Die weniger schädliche Zigarette“:
Das scheint die Quelle des Wissens zu sein, wenn es um 4800 Stoffe im Tabakrauch und davon 70 Kanzerogene geht.
Wie schon der Titel sagt, beschäftigt sich die Veröffentlichung nicht mit so genanntem Passivrauch (Nebenstromrauch) und seiner Verdünnung in der Luft.
Die weniger schädliche Zigarette ist bzw. war ein sehr altes Forschungsgebiet von Hoffmann & Hoffmann und Wynder.
Sh. hierzu z.B. eine Veröffentlichung vom 27.4.1959.: http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,811076,00.html?promoid=googlep
In Tabelle 4 der o.g. Veröffentlichung werden in der Tat ca. 70 Stoffe im Hauptstrom von Tabakrauch samt Mengenangaben benannt, von denen nach Meinung der IARC 11 (elf) als erwiesene Humankanzerogene zu betrachten sind. Die Stoffe seien von jeweils wenigstens zwei unabhängigen Forscher-Teams identifiziert und auch von der Tabakindustrie bestätigt worden. Die Beweise für diese Aussagen wird man wohl im umfangreichen Literaturverzeichnis mit 227 (!) Quellen suchen und finden müssen. Die Mengenangaben für die gelisteten Stoffe haben wieder eine dramatische Bandbreite. Es ist wohl kaum von einer Reproduzierbarkeit auszugehen. Hoffman et al. veröffentlichen zumindest in diesem Artikel keine eigenen Messwerte oder angewandte quantitative und reproduzierbare Nachweismethoden für die benannten Stoffe.
Ich habe mir nun mal wieder erlaubt, eine Tabelle aufzustellen, mit den 11 (elf) Stoffen, die tatsächlich (nach Auffassung der IARC) als erwiesen humankanzerogen gelten.
Die in Europa und Deutschland gültige Klassifizierung [11],[12] weist hiervon nur 4 (vier) als Kategorie 1 Karzinogene aus, „für die ein Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs als ausreichend nachgewiesen gilt“. (http://www.baua.de/nn_12288/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/pdf/RL-67-548-EWG-Anhang-VI.pdf Ziffer 4.2.1 Seite 32)
Die von Hoffmann et al. angegebenen Maximal-Mengen im Hauptstrom sind teilweise deutlich höher, als diejenigen, die in den Quellangaben der Gefahrstofftabelle zu finden waren, obwohl sie sich eigentlich mit der „leichteren Zigarette“ befassen. Vergleiche Spalten Ab) und AbH).
Spalte H) zeigt die höchst vorsichtig festgelegten Konzentrationen (TRK), die einem gesunden erwachsenen Menschen am Arbeitsplatz (auch in der Gastronomie!) gemäss GESTIS-Datenbank [5] gefahrlos zugebilligt werden, wenn er diesen dauerhaft 8 Stunden je Arbeitstag ausgesetzt ist. Spalte J) zeigt die entsprechenden Werte der OSHA in den USA. Spalte Ja) zeigt die Werte der NIOSH, die frischer Luft zugebilligt werden.
Spalte Dc) zeigt die höchst vorsichtig festgelegten Mengen, die einem gesunden erwachsenen Menschen täglich am Arbeitsplatz (auch in der Gastronomie!) gefahrlos zugebilligt werden, wenn er 10 Liter Luft pro Minute 8 Stunden am Tag (5 Kubikmeter am Tag) einatmet.
Spalte Dg) zeigt im Vergleich dazu die Mengen, die ein starker Raucher mit 40 Zigaretten inhaliert, wenn sie die Maximalgehalte der Stoffe gemäss ursprünglicher Gefahrstofftabelle (die auch von der BauA zitiert werden) enthalten.
Demnach konsumiert ein starker Raucher:
4% 2-Naphtylamin
1% 4-Aminobiphenyl
12% Benzol
und möglicherweise 6% Arsen(säure) ? (nach Hoffmann)
von den Mengen, die am Arbeitsplatz als sicher vertretbar gelten.
Polonium geht ohnehin im Grundrauschen der Radon-Strahlung vollkommen unter und ist als kanzerogener Gefahrstoff nicht erfasst.
Wie wir mittlerweile mehrfach belegen können, kann die sogenannte Gefährdung eines sogenannten Passivrauchers bei maximal fünf, unter Extrembedingungen allerhöchstens zehn Tausendstel von der eines Rauchers liegen
Spalte De) zeigt den Vergleich mit Maximalwerten gemäss Hoffmann et al.
7) Frankreich (ist bei Grenzwerten sehr restriktiv) 8) Europa 9) Spanien u.a. siehe: -> http://www.hvbg.de/d/bia/gestis/limit_values/index.html |
[5] Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz. GESTIS-Stoffdatenbank http://www.hvbg.de/d/bia/gestis/limit_values/index.html |
[11] CMR-Gesamtliste der BauA http://www.baua.de/nn_18534/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/pdf/CMR-Gesamtliste.pdf Arsen ist nicht enthalten, jedoch Arsensäure und arsenige Säure als K1 Polonium 210 ist nicht enthalten. Passivrauchen ist als K1 enthalten mit besonderem Hinweis auf Nummer 2.2 – ein grandioser Hinweis, der auf politischem Druck gründet! |
[12] Anhang I zu RL 67-584-EWG http://www.baua.de/nn_18534/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/pdf/RL-67-548-EWG-Anhang-I.pdf (Vorsicht: 4MB) zu finden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/CMR-Gesamtliste.html „Passivrauchen“ ist hier nicht erwähnt. Ansonsten gleiche Einstufung der hier interessierenden Stoffe, wie in der CMR-Gesamtliste der BAuA (sh. Quellangabe [11]) |
Zur wahrlich monströsen und 40 Jahre alten Richtlinie 67-548-EWG samt Anhang I schreibt die EU am 21.12.2006 unter:
http://ec.europa.eu/environment/dansub/main67_548/index_de.htm
neunmal geändert (Änderung 9 Richtlinie 1999/33/EG) und achtundzwanzigmal an den technischen Fortschritt angepaßt (Anpassung 28 der Richtlinie 2001/59/EG). Aus diesem Grund und weil die förmliche Kodifizierung der Richtlinie noch aussteht, haben die Dienststellen der Kommission eine auf den neuesten Stand gebrachte Fassung der Richtlinie 67/548/EWG (basierend auf der Richtlinie 92/32/EWG) und ihrer Anhänge II bis IX erarbeitet, die informell ist und ausschließlich zur Information dient.
Anhang I, in dem ungefähr fünftausend gefährliche Stoffe mit ihrer Einstufung und Kennzeichnung aufgelistet sind, ist aufgrund seines Umfangs und seiner detaillierten Angaben nicht in dieser Veröffentlichung enthalten.
In Deutschland dürften also auch bis auf weiteres noch die TRGS der BauA und die GESTIS-Datenbank richtungsweisend sein.
[13] NIOSH Pocket Guide to Chemical Hazards
http://www.cdc.gov/niosh/npg/npgname-a.html
und: das NIOSH hat wohl seine Null-Toleranz-Einstellung vor 2 Jahren aufgegeben? http://www.cdc.gov/niosh/npg/nengapdx.html#a