Rauchverbot durch die Hintertür

Rauchverbot durch die Hintertür

Baden-Württemberg benutzt die Coronaverordnung, um der Gastronomie ein totales Rauchverbot aufzuerlegen, außer jetzt bei ganz niedrigen Inzidenzen.

Wofür muss dieses Atemwegsvirus nicht alles herhalten? Um nebenher auch gegen den Tabakkonsum vorzugehen sowieso. Totale Rauchverbote an Bahnhöfen und in Fußgängerzonen unter dem Vorwand des Coronavirus, Schließung von Kneipen und Restaurants, in denen geraucht werden darf – alles leider schon im großen Maßstab passiert. Und dies, obwohl Tabakraucher ungefähr so geschützt sind wie Geimpfte.

Diese Politik offenbar krönen möchte man im grün regierten Baden-Württemberg. Nachdem Anfang Juni Lokale nach ewig langer Zwangsabstinenz wieder öffnen durften, hieß es von Seiten der Landesregierung: Ätschibätsch, „das Rauchen ist nur im Freien gestattet“. Das betrifft Gaststätten (Kneipen sowie Raucherräume in Restaurants), Spielhallen und ähnliche Etablissements, in denen das Rauchen gesetzlich erlaubt ist. Über dieses eigene Landesgesetz setzt man sich durch die Verordnungen hinweg. Immerhin: Seit wenigen Tagen gilt das Rauchverbot nicht mehr bei einer maximalen sog. Sieben-Tages-Inzidenz von 10 im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Der Großteil Baden-Württembergs liegt im Augenblick darunter – aber der nächste Herbst kommt bestimmt.

Begründung: Für die Ländle-Regierung „ist die Überlebensfähigkeit von SARS-CoV-2 in gasgetragenen flüssigen oder festen Partikeln durch Studien wissenschaftlich erwiesen, sodass auch von einer Übertragung von SARS-COV-2 durch virushaltige Rauchpartikel auszugehen ist.“ Übertragung durch Aerosole also, welch bahnbrechende Erkenntnis. In der Konsequenz müssten alle betreffenden Einrichtungen konsequenterweise zu Nichtatmerzonen erklärt werden. Denn wer lange und entschlossen genug auf das Ausatmen von Aerosolen verzichtet, braucht sich vor Infektionen nicht mehr zu fürchten – fällt allerdings auch als Steuerzahler dauerhaft aus.

Ist das auch Wahnsinn – schrieb schon Shakespeare –, so hat es doch Methode. Der grüne Landesgesundheitsminister Manfred „Manne“ Lucha will schon seit Jahren ein totales Rauchverbot in der baden-württembergischen Gastronomie durchdrücken. Nicht wie in Bayern oder NRW, sondern noch totaler und radikaler, „auch auf Terrassen gastronomischer Betriebe“, also draußen. Im Bundesrat hat er sich für ein Rauchverbot in Autos (mit Kindern/Schwangeren) ausgesprochen.

Sein Chef und Parteifreund, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, erregte kürzlich Aufsehen, nachdem er sich für noch härtere und sogar zugegebenermaßen unverhältnismäßige Pandemiemaßnahmen ausgesprochen hatte. Angesichts solcher „Machtträume eines baden-württembergischen Spießers“ (Henryk M. Broder) nannte ihn FDP-Politiker Wolfgang Kubicki zurecht einen „Verfassungsfeind“. Kretschmann, der ehemalige (?) Maoist, hält außerdem Gehorsam für eine wichtige demokratische Tugend.

Unverhältnismäßig, kontraproduktiv und ganz illegitim ist jedenfalls das Rauchverbot durch die Hintertür, das im Südwesten erlassen wurde. Gehorsam sollte darauf nicht reagiert werden. Ein Gutes hat die Sache wenigstens: Kein anderes Bundesland (ohne totales Gaststätten-Rauchverbot) macht diesen Unfug mit. Überall sonst wird die – staatlich schon genug gebeutelte – ‚Rauchergastronomie‘ zumindest in dieser Hinsicht nicht noch weiter gegängelt.

Baden-Württemberg: Setzen, sechs!

MIB