Gastronomie

Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2

Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Ausnahme:

Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18 Jahren, keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art im Angebot

1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume
2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.

Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Ausnahmen:

  • Abgeschlossene Raucherräume
  • Bei besonderen Veranstaltungen Raucherlaubnis möglich

Justizvollzugsanstalten

Rauchverbot

Ausnahmen:

  • Hafträume, die ausschließlich mit Rauchern belegt sind
  • in abgetrennten Räumen oder an besonderen Veranstaltungen Raucherlaubnis möglich

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rauchverbot

Ausnahmen:

  • Räumlichkeiten für Patienten die sich im Bereich der Palliativmedizin befinden, sich zu einer psychiatrischen Behandlung oder aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht (im Einzelfall entscheidet der behandelnde Arzt)
  • abgetrenntes Raucherzimmer für Angestellte nach Absprache mit der Klinikleitung möglich
  • in abgeschlossenen Räumlichkeiten von Pflegeeinrichtungen Raucherlaubnis möglich, wenn diese ausschließlich von Rauchern genutzt oder bewohnt werden oder die Bewohner einverstanden sind

Tageseinrichtungen für Kinder/Jugendliche

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Schulen

Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände

Ausnahmen:

  • Wohnungen, die sich ganz oder teilweise auf dem Schulgelände befinden
  • Die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein Schuljahr zulassen.

Sporthallen, Hallenbäder etc.

Kein Rauchverbot. Einschränkungen können bestehen, wenn es sich um einen Teil einer schulischen Einrichtung handelt.

Kultureinrichtungen

Rauchverbot in Kinos

Keine Regelung für andere Kultureinrichtungen

Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.