Gastronomie:

Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2

Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Ausnahme: inhabergeführte Einraum-Gaststätten unter 75 m², in denen eine Abgabe von zubereiteten Speisen nicht oder nur als untergeordnete Nebenleistung erfolgt, Zutritt ab 18

1 Abweichend können in Gaststätten, Hotels und Einkaufszentren oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume

2 In Diskos muss in diesen Nebenräumen das Tanzen untersagt sein.

Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Rauchverbot

Ausnahme: abgetrennte Raucherräume

Justizvollzugsanstalten

Rauchverbot

Aus

Ausnahmen:

  • Hafträume
  • Raucherräume

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rauchverbot
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume möglich in mit einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung verbundenen Wohnungen oder Zimmern von Wohnheimen, die den Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind

Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rauchverbot, auch auf dem Außengelände

Schulen

Rauchverbot, auch auf dem Schulgelände
Ausnahme: Raucherräume möglich in Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, einschließlich dazugehöriger Wohnheime

Sporthallen, Hallenbäder etc.

Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen

Kultureinrichtungen

Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen

Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.