Gastronomie
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Ausnahme:
Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18 Jahren, keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art im Angebot
1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume
2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Ausnahmen:
- Abgeschlossene Raucherräume
- Bei besonderen Veranstaltungen Raucherlaubnis möglich
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Hafträume, die ausschließlich mit Rauchern belegt sind
- in abgetrennten Räumen oder an besonderen Veranstaltungen Raucherlaubnis möglich
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Räumlichkeiten für Patienten die sich im Bereich der Palliativmedizin befinden, sich zu einer psychiatrischen Behandlung oder aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht (im Einzelfall entscheidet der behandelnde Arzt)
- abgetrenntes Raucherzimmer für Angestellte nach Absprache mit der Klinikleitung möglich
- in abgeschlossenen Räumlichkeiten von Pflegeeinrichtungen Raucherlaubnis möglich, wenn diese ausschließlich von Rauchern genutzt oder bewohnt werden oder die Bewohner einverstanden sind
Tageseinrichtungen für Kinder/Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Schulen
Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Ausnahmen:
- Wohnungen, die sich ganz oder teilweise auf dem Schulgelände befinden
- Die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein Schuljahr zulassen.
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Kein Rauchverbot. Einschränkungen können bestehen, wenn es sich um einen Teil einer schulischen Einrichtung handelt.
Kultureinrichtungen
Rauchverbot in Kinos
Keine Regelung für andere Kultureinrichtungen
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.