Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Ausnahme:
- Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18, keine zubereiteten Speisen
- Spielkasinos und Spielhallen ohne (Raucher-)Nebenraum, unter 75 m², keine zubereiteten Speisen
- Festzelte
1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume mit Zutritt ab 18
2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot
Ausnahme: baulich abgetrennte Raucherräume, die sich in ständiger Belüftung befinden
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, insbesondere Einzelzimmer in Heimen
- Ausnahmen, die der Leiter einer Einrichtung aus konzeptionellen oder therapeutischen Gründen erteilt
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen, auch auf dem Außengelände
Ausnahme:
Schulen
Rauchverbot ohne Ausnahmen, auch auf dem Schulgelände
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.