Gastronomie:

Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2

Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Ausnahme:

  • Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18, keine zubereiteten Speisen
  • Spielkasinos und Spielhallen ohne (Raucher-)Nebenraum, unter 75 m², keine zubereiteten Speisen
  • Festzelte

1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume mit Zutritt ab 18

2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.

Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Rauchverbot

Ausnahme: baulich abgetrennte Raucherräume, die sich in ständiger Belüftung befinden

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rauchverbot

Ausnahmen:

  • Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, insbesondere Einzelzimmer in Heimen
  • Ausnahmen, die der Leiter einer Einrichtung aus konzeptionellen oder therapeutischen Gründen erteilt

Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rauchverbot ohne Ausnahmen, auch auf dem Außengelände

Ausnahme:

Schulen

Rauchverbot ohne Ausnahmen, auch auf dem Schulgelände

Sporthallen, Hallenbäder etc.

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Kultureinrichtungen

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.