Bremen verschärft Rauchverbot

Bremen verschärft Rauchverbot

In Bremen gibt es künftig mehr Bevormundung beim Rauchen und Dampfen, auch an der frischen Luft. Kernbereiche der Gastronomie bleiben aber unangetastet.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch im Norden hat man dieses Jahr das Landesrauchverbotsgesetz verschärft. In Bremen – dem kleinsten Bundesland – beschloss die Bürgerschaft Ende August eine Reihe von Änderungen. Beantragt hatten sie die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linkspartei. Zuvor hatte sich Netzwerk Rauchen als Verbraucherschutzvereinigung mit einer ablehnenden Stellungnahme an die Abgeordneten gewandt. Die Opposition im Bremer Landesparlament – CDU, FDP, Bürger in Wut und eine von letzteren abgespaltene Gruppe – votierte gegen die Novellierung.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2027. Genau wie im Südwesten werden Rauchverbote ausgedehnt, so dass sie künftig auch Dampfen, Tabakerhitzen sowie weitere Substanzen bzw. Apparaturen erfassen. Ebenso gelten in Bremen – genauer gesagt: in den Städten Bremen und Bremerhaven – künftig einige Rauch- und Dampfverbote an der frischen Luft.

Auch dort darf man nicht mehr an Bus- und Straßenbahn-Haltestellen seinem Genuss frönen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg beschränkt sich die Hansestadt zwar auf die überdachten Bereiche dieser Haltestelle, aber das zeigt natürlich deutlich, worum es geht: Dampfer und Raucher sollen gefälligst im Regen stehen. Stehen im Wortsinne, denn Sitzmöglichkeiten befinden sich im ÖPNV oft nur in ebenjenen überdachten Bereichen wie etwa Wartehäuschen. Zur Begründung wies der Gesetzentwurf darauf hin, Raucherbräuchten „sich zum Rauchen in der Regel nur wenige Meter entfernen“. Eine Unverschämtheit, schließlich gilt das für Überempfindliche und Antiraucher genauso. Und deren Intoleranz sollte keinen Vorrang vor dem Rauchen und Dampfen als Ausübung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach dem Grundgesetz (Art. 2) haben.

Weitere neue Verbote im bremischen Gesetz beziehen sich ebenfalls auf Außenbereiche, wo die Mär von angeblichen Passivrauch-Gefahren sich erst recht in Luft auflöst. Letztlich geht es den Bremer Koalitionsfraktionen ohnehin um etwas anderes als einen vermeintlichen „Gesundheitsschutz“, das sie ausdrücklich zugeben, nämlich um den „durch die Nichtraucherschutzgesetzgebung vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen als Normalität“. Netzwerk Rauchen wendet sich gegen die schon länger bestehende ‚neue Normalität‘ der Verbraucherbevormundung. Nicht staatliche Umerziehung und Paternalismus, sondern Freiheit und Selbstbestimmung sollten zur Norm werden.

Zoos, Bäder und Spielhallen

Immerhin geht Bremen dabei nicht so weit wie Baden-Württemberg. Die zusätzlichen Rauch- und Dampfverbote in Zoos, Schwimmbädern und Freizeitparks gelten in der Hansestadt sowie Bremerhaven nur in deren Außengastronomie. Es handelt sich dabei zudem nur um partielle Verbote, denn die betreffenden Einrichtungen können dort abgetrennte Raucherbereiche einrichten. Besser wäre aus unserer Sicht allerdings, die Verantwortlichen vor Ort könnten das selbst regeln. Die Vorschrift für gastronomischen Außenbereiche betrifft zudem Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen.

Insgesamt schafft man damit eine Art Präzedenz für Außengastro überhaupt. Zunächst sind nur diese ‚Spezial‘-Lokale betroffen wie Freibad-Imbisse, Zoo-Lokale und Krankenhaus-Cafés mit ihren Außenterrassen. Denn von allgemeinen Restaurants und Kneipen lässt man die Finger – diese dürfen weiterhin im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Vorgaben Raucherräume unterhalten bzw. rauchen und dampfen lassen. Daran traut sich seit dem (quasi-)totalen Rauchverbot in NRW kein Bundesland mehr, nicht zuletzt wegen des großen Protestes dort, an dem Netzwerk Rauchen beteiligt war. Aber die neue Bremer Vorschrift könnte ein Einfallstor sein, irgendwann auch Biergärten & Co. mit Dampf- und Rauchverboten zu belegen.

Kurz zu Innenräumen: Anders als Baden-Württemberg bleiben in Bremen die gesetzlichen Regelungen für Shisha-Bars bestehen. Dafür verbietet man allerdings Raucherräume in Spielhallen und -casinos sowie das Rauchen und Dampfen in Sportwettbüros. Dazu besteht aus Sicht von Netzwerk Rauchen keine Veranlassung oder Rechtfertigung, die jeweiligen Betreiber können den Interessen Ihrer Kunden selbst am besten gerecht werden. Schon die bisherige Rechtslage greift zu sehr in ihre unternehmerische Freiheit ein. Freilich gilt die Branche in manchen, auch politischen, Kreisen als schmuddelig. Das darf aber keine Freiheitseinschränkungen legitimieren.

Debatte und Fazit

Immerhin wurde in der Bürgerschaftsdebatte vor der Gesetzesverabschiedung kritisch angemerkt, dass in Spielhallen ja wohl keine Kinder herumlaufen. Auch der vom Netzwerk Rauchen immer wieder vorgebrachte Punkt, dass die Einrichtungen von Ort eigenverantwortlich bessere Lösungen finden können als der Staat ‚von oben‘, kam in einer Rede zur Sprache. Während der Grünen-Vertreter mit Schaum vor dem Mund ein Rauchverbot in Autos forderte, was gar nicht Gegenstand der Gesetzesänderung war, erklangen aus der Opposition widersprüchliche Töne – was leider bedeutet: in Sachen Freiheit, Toleranz und Genussfeindlichkeit bestenfalls halbgare. Man übertreibe es, der Staat solle nicht alles regeln und könne nicht alles kontrollieren. Leider traut sich niemand, den Irrglauben vom magischen Passivrauch in Frage zu stellen.

Insgesamt geht die Gesetzesnovellierung ganz klar in die falsche Richtung. Wenigstens aber tastet sie die allermeisten Gaststätten nicht an. Auch lässt sie bei Verboten draußen teils Raucherbereiche zu. Damit dürfte das Ende der Fahnenstange jedoch nicht erreicht sein.

MIB