Gastronomie:

Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2

Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt

Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt


Ausnahme: Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18 Jahren, keine oder nur einfach zubereitete Speisen

1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume mit Zutritt ab 18

2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.

Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Rauchverbot

Ausnahme: in von der Leitung der Einrichtung ausgewiesenen Räumen der Staatsanwaltschaften und der Behörden des Polizeivollzugsdienstes, soweit dort Vernehmungen durchgeführt werden und der zu vernehmenden Person das Rauchen gestattet wird

Justizvollzugsanstalten

Rauchverbot

Ausnahmen:

  • Einzelhafträume
  • in abgetrennten Gemeinschaftsräumen Raucherlaubnis möglich

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rauchverbot

Ausnahme:

  • Räume, die zu Wohnzwecken oder zur alleinigen privaten Nutzung überlassen sind
  • Räumlichkeiten für Patienten, die sich im Bereich der Palliativmedizin befinden, sich zu einer psychiatrischen Behandlung oder aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht (im Einzelfall entscheidet der behandelnde Arzt)

Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Schulen

Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände

Sporthallen, Hallenbäder etc.

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Kultureinrichtungen

Rauchverbot

Ausnahme: bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Ausdruck der Kunstfreiheit ist

Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.