
Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Ausnahme: Einraum-Gaststätten unter 75 m², Zutritt ab 18 Jahren, keine oder nur einfach zubereitete Speisen
1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume mit Zutritt ab 18
2 In Diskos dürfen diese Nebenräume nicht mit einer Tanzfläche ausgestattet sein.
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot
Ausnahme: in von der Leitung der Einrichtung ausgewiesenen Räumen der Staatsanwaltschaften und der Behörden des Polizeivollzugsdienstes, soweit dort Vernehmungen durchgeführt werden und der zu vernehmenden Person das Rauchen gestattet wird
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Einzelhafträume
- in abgetrennten Gemeinschaftsräumen Raucherlaubnis möglich
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahme:
- Räume, die zu Wohnzwecken oder zur alleinigen privaten Nutzung überlassen sind
- Räumlichkeiten für Patienten, die sich im Bereich der Palliativmedizin befinden, sich zu einer psychiatrischen Behandlung oder aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht (im Einzelfall entscheidet der behandelnde Arzt)
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Schulen
Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahme: bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Ausdruck der Kunstfreiheit ist
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.