Bundesbehörden
Rauchverbot in Innenräumen von Behörden, Dienststellen, Gerichten und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
Ausnahme: Gekennzeichnete abgetrennte Raucherräume sind möglich, wenn insgesamt genügend Räume zur Verfügung stehen
Verkehrsmittel
Rauchverbot in Innenrämen des öffentlichen Personenverkehrs (Züge, Straßenbahnen, Busse, Taxis, Flugzeuge, Schiffe)
Ausnahme: Gekennzeichnete abgetrennte Raucherräume in Zügen, Flugzeugen und auf Schiffen sind möglich, wenn insgesamt genügend Räume zur Verfügung stehen
Bahnhöfe
Rauchverbot in Innenräumen von Personenbahnhöfen
Ausnahme: Gekennzeichnete abgetrennte Raucherräume sind möglich, wenn insgesamt genügend Räume zur Verfügung stehen