Gastronomie:

Diskotheken: Rauchverbot ohne Ausnahmen1

Restaurants: Rauchverbot ohne Ausnahmen1

Kneipen: Rauchverbot ohne Ausnahmen1

1 Da das Gesetz Räume nicht erfasst, die nur privat genutzt werden, gilt in der Gastronomie dann kein Rauchverbot, während Geschlossene Gesellschaften die ganze Gaststätte oder einen abgetrennten Raum nutzen. Das zuständige Landesministerium führt dazu aus: „In der Regel werden als Geschlossene Gesellschaften rein private Veranstaltungen wie zum Beispiel geplante Familienfeiern akzeptiert werden können.“

Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Rauchverbot

Ausnahme: abgeschlossene Raucherräume mit Zutritt ab 18 (außer in Verfassungsorganen des Landes)

Justizvollzugsanstalten

Rauchverbot

Ausnahme: Hafträume der Justizvollzugsanstalten (Aber: Wenn mehrere Häftlinge in einer Zelle untergebracht sind, und einer der Insassen Nichtraucher ist, gilt ein Rauchverbot.)

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rauchverbot

Ausnahme:

  • Raucherräume in stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/Gefährdetenhilfe möglich
  • für Patienten in palliativmedizinischer oder psychiatrischer Behandlung befindet, Patienten, die sich aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht (im Einzelfall entscheidet die Einrichtungsleitung mit dem behandelnden Arzt)

Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Schulen

Rauchverbot, bei Schulen auch auf dem Außengelände und bei schulischen Veranstaltungen andernorts

Ausnahme: Raucherräume in Einrichtungen der Erwachsenenbildung möglich

Sporthallen, Hallenbäder etc.

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Kultureinrichtungen

Rauchverbot ohne Ausnahmen

Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.