Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot ohne Ausnahmen
Restaurants: Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kneipen: Rauchverbot ohne Ausnahmen
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Ausnahmen: abgetrennte und deutlich gekennzeichnete Räumlichkeiten (es darf sich nicht um Besprechungs-, Arbeits- und Sozialräume handeln)
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Hafträume, Patientenzimmer im Maßregelvollzug
- ausgewiesene Bereiche der Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzuges (es darf sich nicht um Besprechungs-, Arbeits- und Sozialräume handeln)
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- in Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen abgeschlossenen Räumen und auf Grundstücken von Einrichtungen, soweit sie zu Wohn- oder Übernachtungszwecken überlassen sind
- in Krankenhäusern, sofern sonst das Therapieziel gefährdet wäre (Einzelfallentscheidung des Arztes)
- in Heimen, Hospizen und sonstigen Einrichtungen der palliativen Versorgung in den Räumen, die den Bewohnern zur persönlichen Nutzung überlassen sind
- gilt auch für Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie, für Einrichtungen zur beruflichen Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung von Erwachsenen, für Frauenhäuser sowie stationäre und offene Einrichtungen für wohnungslose Menschen (es darf sich nicht um Besprechungs-, Arbeits- und Sozialräume handeln)
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen, auch auf Außengeländen und bei Ausflügen
Schulen
Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden, auf dem Schulgelände und bei Ausflügen
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Ausnahme: Darbietungen, bei denen das Rauchen Ausdruck der Kunstfreiheit ist
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.