Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt2
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Bereichen1 erlaubt
Ausnahme: inhabergeführte Einraum-Gaststätten unter 75 m², in denen eine Abgabe von zubereiteten Speisen nicht oder nur als untergeordnete Nebenleistung erfolgt, Zutritt ab 18
1 Abweichend können in Gaststätten, Hotels und Einkaufszentren oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume
2 In Diskos muss in diesen Nebenräumen das Tanzen untersagt sein.
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Aus
Ausnahmen:
- Hafträume
- Raucherräume
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume möglich in mit einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung verbundenen Wohnungen oder Zimmern von Wohnheimen, die den Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot, auch auf dem Außengelände
Schulen
Rauchverbot, auch auf dem Schulgelände
Ausnahme: Raucherräume möglich in Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, einschließlich dazugehöriger Wohnheime
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.