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In der Tabelle unten finden Sie die Angaben zu Feinschnitt- und Volumentabakmarken, die auf den heutigen ‚postfaktischen‘ Verpackungen verboten sind.
Seit Jahrzehnten sind Raucher an die Werteangaben auf Tabakpackungen gewöhnt, mit der EU-Tabakproduktrichtlinie 2 sind sie verboten. Bei losem Tabak zum Drehen oder Stopfen waren die Angaben zu Nikotin und Kondensat vorher schon teilweise verschwunden.
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