31. Oktober 2008

Rauchen in Mietwohnungen

Rechtsanwältin Eva-Maria Brömer (Berlin) informiert.

Die Rechtslage sieht bis hin zum BGH – kurz resümiert – wie folgt aus:

1. Rauchen innerhalb der Mietwohnung einschließlich des Balkons gehört zum Kernbereich privater Lebensgestaltung des Mieters und darf vertraglich nicht verboten werden, insbesondere auch nicht in den AGBs. Anders natürlich bei der Anmietung z. B. von Ferienwohnungen.

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Smoke rezensiert

Smoke – Geschichten vom blauen Dunst, rezensiert

21 Geschichten vom blauen Dunst präsentiert der Verlag ars vivendi in seiner im letzten Monat erschienen Anthologie. Er verspricht einen literarischen Spaziergang durch Rauchschwaden, Nichtraucherzonen und Raucherclubs. Es schreiben Joseph von Westfalen, Wladimir Kaminer, Alexa Hennig von Lange, Antje Rávic Strubel, Elmar Tannert und viele andere.

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