Freie Fahrt und freier Rauch!

Freie Fahrt und freier Rauch!

Rauchen im Privatauto soll unter bestimmten Bedingungen verboten werden, wenn es nach dem Bundesrat geht. Eine solche Einmischung in die rollenden vier Wände wäre aber Gängelei.

Zum dritten Mal schlägt der Bundesrat ein Rauchverbot im Auto vor, wenn Minderjährige oder Schwangere dort anwesend sind. Das soll laut Gesetzentwurf für geschlossene Fahrzeuge gelten, auch für Kabrios, „deren Dach nicht vollständig geöffnet ist“. Diesen Vorstoß hat das Verfassungsorgan schon 2019 und 2022 eingebracht – aller schlechten Dinge sind drei. In der Vergangenheit ist der Gesetzentwurf der Diskontinuität des Gesetzgebers anheimgefallen bzw. hat sich bei der Regierungsmehrheit im Bundestag nicht durchsetzen können.

Mittlerweile hat es sich die Länderkammer offenbar zur Gewohnheit gemacht, in jeder neuen Wahlperiode des Bundestags ihre abgestandene Gängelungsforderung wieder aus der Mottenkiste hervorzukramen. So sind Antiraucher: Sie quengeln so lange, bis man ihnen nachgibt und sie ihren Willen haben. Netzwerk Rauchen rät: Nicht davon beirren lassen!

Den Lautsprecher gibt bei diesem Thema seit 2019 NRW-Gesundheitsminister Karl Laumann (CDU), sein Bundesland hat die Initiative zusammen mit Niedersachsen eingebracht; Laumanns dortiger Ressortkollege Andreas Philippi (SPD) begründete sie in einer Rede bei der Bundesratssitzung Ende September. Dort behauptete er, „die schädlichen Auswirkungen […] des Passivsrauchens [sic!]“ seien „seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt und vor allen Dingen belegt.“ Ganz im Gegenteil: Die Mär vom gesundheitsgefährdenden Umgebungsrauch ist längst widerlegt, siehe dazu Publikationen vom Netzwerk Rauchen (vor allem hier, hier und hier). Auch gebräuchliche Unterstellungen, dass Kinder dadurch bedroht seien, gehören ins Reich der Propaganda.

Sicher, wer im Auto raucht, sollte auf gute Belüftung achten. Dazu bedarf es aber keiner Bevormundung durch den Staat. Auch schwangere Frauen können selbst entscheiden, wo sie sich aufhalten – manche von ihnen rauchen selbst. Und was Minderjährige betrifft, so gibt es aus einem Land mit einem solchen Verbot die Anekdote, dass ein Auto von der Polizei herausgewinkt wurde, weil dort in Gegenwart einer Jugendlichen geraucht worden war. Kaum war die junge Dame während der Kontrolle dem Fahrzeug entstiegen, zündete sie sich eine an!

Das eigene Auto ist die Verlängerung der heimischen vier Wände. Es staatlicher Raucherdiskriminierung zu unterwerfen, würde eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Rauchverbotsgesetzgebung bedeuten, die zwar eine Vielzahl öffentlicher und Einrichtungen und Unternehmensräumlichkeiten umfasst, aber bisher private Wohnräume verschont hat. Die wären dann der nächste Schritt.

Ein Auto-Rauchverbot hatte schon Anfang 2007 die damalige und berüchtigte Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (heute Bätzing-Lichtenthäler, SPD) ins Spiel gebracht. Fast zwei Jahrzehnte später können wir sagen: Wir sind ohne gut gefahren, und das soll auch so bleiben!

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MIB