Die Bundesregierung muss Tabakwerte im Internet veröffentlichen, tut das aber nicht. Jetzt wurde eine einschlägige Petition des Netzwerk Rauchen im Bundestag behandelt.
Wir schreiben das Jahr 2025. Wenn man sich die „Tabakzusatzstoff-Datenbank“ der Bundesregierung im Internet anschaut, stößt man allerdings auf Angaben von 2011. Seither hat das zuständige Ministerium, das für Ernährung, die Daten nicht mehr auf einen neueren Stand gebracht. Inzwischen gibt es bei den betreffenden Tabakwaren – Zigaretten, Zigarren Pfeifentabak & Co. – einige Marken nicht mehr, bei anderen haben sich Werte geändert. Neue sind dazugekommen; vom Bereich Dampfen und Tabakerhitzen ganz zu schweigen. So hat die Tabelle der Bundesregierung zwar nostalgischen Wert, für Verbraucher hier und heute aber wenig Nutzen.
Netzwerk Rauchen setzt sich als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation seit Jahren dafür ein, dass die betreffenden Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einen Teil dieser Werte publizieren wir daher selbst. Seit 2016, als durch ein EU-Verbot das Aufdrucken der Nikotin-, Kondensat- und Kohlenmonoxidwerte auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakwarenverpackungen verboten wurde, präsentieren wir genau diese Verbraucher-Orientierung für in Deutschland verkäufliche Industriezigaretten – jährlich aktualisiert.
Allerdings muss auch der deutsche Staat dies veröffentlichen, plus Zusatzstoffe und auch für andere Produktgruppen als die fertige Zigarette. Dazu ist er seit 2016 gesetzlich verpflichtet, also seit fast zehn Jahren. Das Ernährungsressort, das immer mal wieder umbenannt wird und derzeit Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) heißt, sah sich dazu bisher nicht in der Lage. Man bleibt den Verbrauchern gegenüber weiterhin intransparent. Netzwerk Rauchen hat in den letzten Jahren mehrfach dort nachgefragt und ist immer vertröstet worden.
Petition für Transparenz
Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr eine Petition beim Bundestag eingereicht, um im Sinne des Rechts und der Verbraucher endlich eine Verbesserung zu erreichen. Die Behandlung dieses Anliegens verzögerte sich zunächst durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode. Allerdings fallen Petitionen nicht der Diskontinuität des Gesetzgebers anheim, unsere brauchte also nach der Wahl nicht neu gestellt werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat unsere Eingabe Ende November abschließend behandelt, wie er uns in diesem Monat mitteilte.
Mit welchem Ergebnis? Die Petition wird ans Ministerium verwiesen – als Material. Die Hängepartei geht also weiter. Immerhin musste die Bundesregierung sich vor dem Parlamentsausschuss verantworten und einräumen, dass eine Rechtspflicht zur Veröffentlichung besteht, der sie nicht nachkommt. Wie schon vor Jahren berief sie sich auf technische Probleme. Auch dürfen keine Geschäftsgeheimnisse der Hersteller publiziert werden, aber das wäre ohnehin nicht unser Anliegen. Was die Übertragung der Daten angeht, „würde nunmehr ein Lösungsvorschlag erarbeitet“ und zwar in Kooperation mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, wie der Ausschuss die Stellungnahme des BMLEH wiedergibt. Dieses „prüft“ zusammen mit seinem nachgeordneten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, wie man das umsetzen kann – immer noch. In Österreich werden bestimmte Werte seit Jahr und Tag im Internet veröffentlich, dort ist man offenbar längst zu einer (partiellen) Lösung gelangt.
Netzwerk Rauchen fordert: Nicht weiter verschleppen und verzögern! Spätestens zum zehnten Jubiläum des Zeitpunktes, wo die Informationen transparent im Internet hätten zugänglich sein müssen, sollten sie endlich erscheinen! Also kommendes Jahr.
