Im Südwesten ist Rauchen an der Bushaltestelle nicht mehr erlaubt, auch sonst werden Freiluftbereiche stärker reguliert. Es hätte aber schlimmer kommen können.
Am Sonntag können die Baden-Württemberger einen neuen Landtag wählen. Gegen Ende der jetzigen Wahlperiode, im vergangenen Monat, hat das Landesparlament noch eine Verschärfung des Landesrauchverbotsgesetzes durchgewunken. Netzwerk Rauchen hatte sich als Verbraucherschutzvereinigung vorher mit einer ablehnenden Stellungnahme an die Abgeordneten gewandt.
Das inzwischen in Kraft getretene Gesetz erweitert den Geltungsbereich der Verbote in mehrfacher Hinsicht. Nun erfasst es nicht nur das Rauchen, sondern auch das Dampfen, das Tabakerhitzen usw. Wie wir schon vor Jahren gesagt haben: „Die postfaktische Mär von der Bedrohung durch ‚Passivrauchen‘ um konstruiertes ‚Passivdampfen‘ zu ergänzen, geht in die Irre.“
Ähnlich wie das Land Hessen 2021 hat auch das Ländle die Novellierung genutzt, um neben der stofflichen Ausdehnung noch weitere Restriktionen zu beschließen. (Niedersachsen hat sich im letzten Jahr damit begnügt, Dampfen usw. einzubeziehen.) So darf nun in großen baden-württembergischen Shisha-Bars nur noch in abgetrennten Raucherräumen zur Wasserpfeife gegriffen werden. Aus Sicht des Netzwerk Rauchen eine Absurdität, die dem Zweck dieser Lokalitäten zuwiderläuft.
Außerdem untersagt die Neuregelung den Badenern und Schwaben, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen zu rauchen oder zu dampfen. Tabak- und andere Genießer sollen also im Regen stehen. Doch damit nicht genug: Das Verbot beschränkt sich keineswegs überdachte Bereiche wie Bushäuschen und Unterstände, sondern soll nach Interpretation des zuständigen Ministeriums für die gesamte erwartbare Länge des haltenden Fahrzeugs gelten. Das findet sogar der Normenkontrollrat des Landes schlecht umsetzbar. Netzwerk Rauchen meint: Es sollte weiterhin möglich sein, die Wartezeit auf Bus und Bahn rauchend oder dampfend zu überbrücken. Das erspart auch Konflikte zwischen Bürgern, die ein solches Verbot an Haltestellen hervorrufen würde. An manchen Haltestellen entsteht zudem das Risiko, dass Wartende, wenn sie sich beim Konsum von Wartehäuschen entfernt stellen, von Busfahrern übersehen werden, die dann vorbeifahren.
Die weiteren Teile der landesgesetzlichen Verbotsorgie erstrecken sich gleichfalls auf Außenbereiche. So etwa auf Kinderspielplätze, wo diese Gängelung rauchenden oder dampfenden Besuchern mit Kindern, zumeist den Müttern, die Nutzung erschwert.
In Freibädern, Zoos und Freizeitparks bleiben zwar Raucherbereiche draußen möglich, allerdings mit sehr detaillierten Vorgaben (mehr dazu hier). Wir hingegen trauen den Verantwortlichen vor Ort zu, das in eigener Verantwortung besser zu regeln.
Wo man noch rauchen und dampfen darf
Man könne dort zwar nach eigenem Bekenntnis kein Hochdeutsch, aber die Sprache der Raucherdiskriminierung beherrscht man im Südwesten leider. Immerhin: Weitere drastische Einschränkungen, die Raum standen, sind nicht verwirklicht worden. In kleinen Kneipen und in abgetrennten Nebenräumen von z.B. Restaurants dürfen die Wirte weiterhin – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – rauchen und dampfen lassen, wenn sie dies wünschen. Festzelte bleiben ebenfalls ausgenommen, so dass auch weiterhin auf Volksfesten wie dem berühmten Cannstatter Wasen in Stuttgart zu Zigarette, Zigarre oder Dampfe gegriffen werden kann.
Die Grünen, genau wie ein zu diesem Thema – als Demokratiesimulation – einberufenes Bürgerforum hätten gerne weiterreichende Raucherdiskriminierung implementiert gesehen. Diese bleibt den Einwohnern und Besuchern Baden-Württembergs einstweilen erspart. An ein (quasi) totales Rauchverbot für die Gastronomie traut sich seit 2013, als es in Nordrhein-Westfalen in Kraft trat, niemand mehr heran – auch dank des damaligen Protestes dort, an dem Netzwerk Rauchen beteiligt war.
Übrigens: Die Verschärfung beschloss der Landtag in Stuttgart mehrheitlich, zuvor hatte lediglich die FDP-Fraktion Kritik geäußert, und das auch nur halbherzig.
