
Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Ausnahmen:
- Einraum-Gaststätten unter 75 m², keine oder nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen, Zutritt ab 18
- Gaststätten oder Nebenräume von Gaststätten, wenn dort nur ein vom Veranstalter namentlich eingeladener Personenkreis bewirtet wird (sog. Geschlossene Gesellschaft, z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier)
- Spielcasinos
1 In Gaststätten und Spielhallen, Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume ab 18
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- vollständig abgetrennte Raucherräume
- ausgewiesene Vernehmungsräume von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, wenn der Leiter der Vernehmung der zu vernehmenden Person das Rauchen im Einzelfall gestattet (gilt für gerichtliche Vernehmungen entsprechend)
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Räume, die Wohnzwecken dienen und den Bewohnern zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind
- bei Patienten sowie für Untergebrachten, bei denen dies aus medizinischen oder sonstigen gewichtigen Gründen geboten erscheint (ärztliche Entscheidung im Einzelfall)
- abgetrennte Raucherräume in Heimen
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Schulen
Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.
Ergänzung: 2021 wurde die lange bestehende Ausnahme für Festzelte abgeschafft. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Rauchverbot auf Kinderspielplätze ausgedehnt sowie auf Dampfen und Tabakerhitzen ausgeweitet.