Gastronomie:
Diskotheken: Rauchverbot, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Restaurants: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Kneipen: Rauchverbot im Hauptraum, Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen1 erlaubt
Ausnahmen:
- Einraum-Gaststätten unter 75 m², keine oder nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen, Zutritt ab 18
- In Gaststätten und vollständig abgetrennten Nebenräumen, wenn ausschließlich individuell bestimmte Personen aufgrund einer personengebundenen Einladung des Veranstalters bewirtet werden, anderen Personen der Zutritt nicht gestattet ist und die Veranstaltung nicht gewerblichen Zwecken dient („Geschlossene Gesellschaft“)
- Festzelte, die nur vorübergehend (höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen) an einem Standort betrieben werden
- Spielcasinos
1 Abweichend können in den in Gaststätten und Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Voraussetzungen: bauliche Abtrennung, Kennzeichnung als Raucherräume ab 18
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- vollständig abgetrennte Raucherräume
- ausgewiesene Vernehmungsräume von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, wenn der Leiter der Vernehmung der zu vernehmenden Person das Rauchen im Einzelfall gestattet (gilt für gerichtliche Vernehmungen entsprechend)
Justizvollzugsanstalten
Rauchverbot
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahmen:
- Räume, die Wohnzwecken dienen und den Bewohnern zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind
- bei Patienten sowie für Untergebrachten, bei denen dies aus medizinischen oder sonstigen gewichtigen Gründen geboten erscheint (ärztliche Entscheidung im Einzelfall)
- abgetrennte Raucherräume in Heimen
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Schulen
Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Sporthallen, Hallenbäder etc.
Rauchverbot ohne Ausnahmen
Kultureinrichtungen
Rauchverbot
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume
Hinweis: Im Gesetz finden sich nähere Details und weitere Regelungen.