
Heute vor zehn Jahren, am 1. September 2007, trat das Bundesrauchverbotsgesetz in Kraft. Rauchen ist in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln seither nur noch in abgetrennten Nebenräumen bzw. Einheiten erlaubt. Die Deutsche Bahn missbrauchte diese Gelegenheit, um ein totales Rauchverbot in ihren Zügen zu etablieren, also im Fernverkehr wie auch im Nahverkehr der – wenigen – Bundesländer, die es dort noch erlaubt hatten. Sie hätte es nicht gemusst! Abgetrennte Raucherabteile bzw. ganze Waggons, wie seinerzeit z.B beim ICE, sind nach wie vor in Deutschland gesetzlich erlaubt.
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