Brüssel fragt – wir antworten

Brüssel fragt – wir antworten

Die Kommission der Europäischen Union konsultiert Organisationen und Bürger in Sachen Tabakregulierung.

Letztes Jahr sondierte die EU-Kommission noch, wie es um ihren „Rechtsrahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“ bestellt ist. Da konnte man als Bürger einfach seine Meinung sagen. Netzwerk Rauchen tat seine Auffassung als Verbraucherschutzorganisation kund: Schluss mit der Gängelung der Konsumenten.

Wer sich an der zweiten Stufe, der Konsultation, beteiligt, muss hingegen einen Fragebogen ausfüllen – Gelegenheit zu einem kurzen Kommentar wird nur am Ende gegeben. Unsere Haltung haben wir wie folgt formuliert:

Jede auf die Einschränkung des Rauchens und die Diskriminierung der Tabakgenießer abzielende Regulierung – wie etwa die Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union – lehnen wir ab. Wir fordern ihre Aufhebung und wenden uns erst recht gegen weitere Verschärfungen.

Die Befragung beschäftigt sich mit der Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen und nicht zuletzt mit neuartigeren Erzeugnissen jenseits der klassischen, z.B. mit Tabakerhitzern. Das Problem dabei: Die Brüsseler Bürokraten werden die Antworten so interpretieren, wie es ihnen in den Kram passt.

Beispiel: Die Frage „Halten Sie die Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums, einschließlich der vom Tabak- und Nikotinkonsum ausgehenden Risiken, für angemessen?“ hat Netzwerk Rauchen selbstverständlich mit „Nein“ beantwortet, schließlich lehnen wir die gängige, einseitige Angstpropaganda ab. Tritt diese Replik gehäuft auf, könnten die Eurokraten – wie wir sie kennen – womöglich schlussfolgern: Die Manipulation reicht noch nicht aus, es möge nachgelegt werden.

Anderes Beispiel: Auf die Frage hin, ob der Verkauf von Tabakprodukten & Co. an verschiedenen Orten verboten werden soll, kann man Optionen wie Konzerte, Kneipen, Supermärkte und Automaten ankreuzen, nicht aber „An keinem Ort“ oder ähnliches. Stattdessen bleibt einem nur „Weiß nicht/keine Antwort“. Freiheit allerorten ist gar nicht vorgesehen.

Bei aller Einseitigkeit: Wenn Sie möchten, können Sie noch bis zum 16. Mai an der Online-Konsultation teilnehmen – als Organisation oder als Bürger. Platz für vernünftige und freiheitliche Haltungen lässt die Befragung aber kaum zu. Vielmehr wird die EU-Kommission das Ergebnis so oder so dafür nutzen, weitere Bevormundung vorzuschlagen. Netzwerk Rauchen bleibt am Ball.

MIB